ImmoNr | IF-VK-ESP-0222 |
Kaufpreis | 995.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Finca |
Wohnfläche | 300,00 m² |
Grundstücksgröße | 17.098,70 m² |
PLZ | 07208 |
Ort | Cas Concos des Cavaller |
Land | Spanien |
Region | Mallorca |
Die Region ist speziell – die Immobilie ist speziell – und die Möglichkeiten auch
Einige Orte auf Mallorca haben ihren ganz eigenen Charme und suchen eben auch ganz spezielle Persönlichkeiten, die dazu passen.
In unmittelbarer, fußläufigen Nähe des verträumten Ortes Cas Concos liegt diese ziemlich in die Jahre gekommene Immobilie. Es bedarf viel Phantasie und den richtigen Geldbeutel um hier eine Insel der Ruhe und Entspannung zu schaffen.
Die Immobilie bietet eine Wohnfläche von insgesamt ca. 300 m² im Haupt- und Nebenhaus auf einem ca. 17.098,70 m² großem Grundstück.
Das Hauptbaus verfügt über 5 Zimmer mit einer Wohnfläche von ca. 180 bis 200 m² mit ausbaufähiger Terrasse.
Das Nebengebäude, welches zur alleinigen Benutzung dieses Ensembles dient, hat dazu noch erhebliche Reserven – statt einer Garage, könnten die Räume ausgebaut werden. So könnte ein kleines Gästehaus direkt neben dem Pool und großen Garten entstehen.
Die Immobilie liegt derzeit ein wenig verbaut in der Mitte des Grundstückes – mit tollen, individuellen Ideen und Vorstellung können sich Sie hier jedoch ihre absolute Wohlfühl-Oase schaffen.
Trotz der Top-Lage möchte die Eigentümerin die seit Jahrzehnten in ihrem Besitz befindliche Immobilie aufgrund des noch erheblichen Invests nun veräußern.
Für die Größe und Lage des Grundstücks ist der Preis sehr attraktiv. Die gesamte Immobilie kann sofort übernommen werden.
Für den Außen- und Innenausbau können wir Ihnen gerne diverse Firmen Vorort empfehlen.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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