ImmoNr | CASAM |
Kaufpreis | 1.799.900,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 700,00 m² |
Grundstücksgröße | 10.000,00 m² |
Anzahl Zimmer | 5 |
Anzahl Schlafzimmer | 5 |
Anzahl Badezimmer | 5 |
Anzahl Stellplätze | 3 |
PLZ | 03688 |
Ort | Hondon de las NIeves |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Diese Villa wurde auch "Perle von Alicante" genannt. Ist eine sehr luxuriöse Villa mit einer Grundstücksfläche von ca. 10.000 m2, Wohnfläche 700m2.
Diese Luxusvillaverfügt über 5 Schlafzimmer, 5 Bäder, offene Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, 2 große Terrassen, Aufzug, großes Wohnzimmer mit Bar und Innenpool, Gästezimmer,
Garage für 5 Autos, Außenpool, Paddle-Platz, Tennisplatz, Garten mit Obstbäumen, Parkplatz, Petanque-Platz. Und spektakulärer Panoramablick.
Die Städte Elche und Alicante sind nun 15 km und 35 km von der Villa entfernt.
Flughafen: 35 km
Entfernung zum Golfplatz: 15 min
- Zustand: gepflegt
- Terrasse, Garten, Balkon
- 5 Stellplätze: Garage, Außen-Stellplatz
- Bad mit Wanne und Dusche, Gäste-WC, Bad/WC getrennt
- Einbauküche, offene Küche, Speisekammer
- Böden: Fliesenboden, Granitboden
- Fenster: Kunststofffenster
- Anschlüsse: DSL-Anschluss
- Weitere Räume: Abstellraum, Wasch-Trockenraum
- rollstuhlgerecht, als Ferienimmobilie geeignet
- voll klimatisiert
- Swimming-Pool
- Ausblick: Bergblick, Fernblick
- Sicherheitstechnik: Alarmanlage, Überwachungskamera
- Personenaufzug
Um unsere Immobilie zu besichtigen, bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zu einem reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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