ImmoNr | IF-VK-MW-003 |
Kaufpreis | 187.000,00 € |
Nutzungsart | Anlage |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Erdgeschoss |
Wohnfläche | 45,00 m² |
Anzahl Zimmer | 3 |
Anzahl Schlafzimmer | 2 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
PLZ | 23774 |
Ort | Heiligenhafen |
Land | Deutschland |
Einfache ausgestattete Ferienwohnung im Ferienpark, Nichtraucher erwünscht, 45qm, Wohnraum mit Sitzgarnitur (Schlafsofa) und sep. Essecke mit vier Stühlen; Schlafraum durch Vorhang abgetrennt mit Einzelbetten, TV, 1 Kinderschlafraum mit einem Kinderbett( Hochbett) , Küche mit Mikrowelle, Bad mit Dusche, WC, Balkon zur Gartenseite.
Von dem Balkon haben Sie einen Blick ins Grüne, auf die anliegende Pferdewiese und Rapsfelder.
Da die Wohnung im Erdgeschoss liegt ist ein gefahrloser Aufenthalt Ihrer Kinder auf dem Balkon gewährleistet.
Der große Einbauschrank im Flur nimmt problemlos Ihr Gepäck auf.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Außencourtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss vom Käufer verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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