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Villa mit Meerblick / Villamartin

Objektbeschreibung

Luxusvilla in Villamartin, neben allen Annehmlichkeiten mit wunderschönem Meerblick.
3 Schlafzimmer und 2 Badezimmer. Swimmingpool, voll möbliert mit Designermarken und High-Tech-Küche.
Keller mit Zugang von außen als Garage zu nutzen. 2 verschiedene Sonnenterrassen.

Preis 799.000 Euro.

Lage

Die Umgebung Villamartin ist ein schnell wachsendes Urlaubsziel an der südlichen Costa Blanca, westlich von Torrevieja. Um nach Villamartin zu gelangen, können Sie entweder zum Flughafen Alicante oder zum Flughafen Murcia fliegen. Viele Touristen kommen nach Villamartin, weil es in der Nähe von drei Meisterschafts Golfplätzen ist – Campoamor, Las Ramblas und Villamartin. Auch wenn Sie nicht in Golf sind, Villamartin hat viele Attraktionen. In erster Linie geht es um das Klima und das Wetter und den Sonnenschein. Obwohl Villamartin etwas landeinwärts ist, ist es nicht weit von der Küste entfernt und viele tolle Strände sind in der Nähe gelegen.

Entfernung Strand: 14 Minuten
Entfernung Flughafen Alicante: 50 Minuten
Entfernung zum Einkaufsboulevard La Zenia: 11 Minuten
Entfernung Golfplatz: 7 Minuten

Ausstattung

Dachterrasse
Doppelglas
Garage
Einbauschränke
Keller
Mit weißer Ware
Vorinstallation Klimaanlage
Privater Pool
Telefon
Fernsehen
Terrasse
helle Räume
Blick auf Strand/Meer

Sonstige Angaben

Für eine Besichtigung dieses Objekts bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zum reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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