ImmoNr | IHC1 |
Kaufpreis | 899.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 300,00 m² |
Grundstücksgröße | 450,00 m² |
Anzahl Zimmer | 4 |
Anzahl Schlafzimmer | 4 |
Anzahl Badezimmer | 3 |
Anzahl Stellplätze | 2 |
PLZ | 03790 |
Ort | San Juan |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Geräumige Räume, gut gelegene Villa, um unser hervorragendes Klima durch große Fenster und die allerbesten Isolierungen zu genießen.
Diese Villen bieten Ihnen 4 Schlafzimmer, 3 Badezimmer, Fußbodenheizung, Klimaanlage durch Aerothermie, Whirlpool und vieles mehr.
Preis ab 899.000 Euro.
Der etwa 6,2 Kilometer lange Sandstrand, sowie die belebte Strandpromenade bieten ideale Voraussetzung für Erholung und Unterhaltung.Der Strand von San Juan ist wohl der bekannteste von Alicante, er reicht von den Stränden El Campellos bis zur Landspitze des Cabo de la Huerta. Dort genieße die Weitläufig, den feinkörnigen erstklassigen Sand und die erstklassige Wasserqualität.
Entfernung Strand: 700 Meter
Entfernung Flughafen Alicante: 20 Minuten
Klimaanlage
Zentralheizung
Doppelglas
Elektrische Rollläden
Einbauschränke
Whirlpool
Jardin
Keller
Lagerfläche
Privater Parkplatz
Privater Pool
Telefon
Fernsehen
Terrasse
Gehbehindertengerechter Zugang
Garten
Viel Licht
Sicherheitstür
nah am Meer gelegen
Fußbodenheizung
Wäschekammer
Für eine Besichtigung dieses Objekts bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zum reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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