ImmoNr | IF-VK-HA-001 |
Kaufpreis | 545.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Landhaus |
Wohnfläche | 220,00 m² |
Grundstücksgröße | 4.000,00 m² |
PLZ | 95652 |
Ort | Waldsassen |
Land | Deutschland |
Zum Verkauf steht hier eine einmalige Gelegenheit eine Oase der Ruhe, unweit der Keramik Stadt Selb und Hof.
Das Anwesen wurde mit viel Liebe zum Detail zu einem wahren Juwel renoviert.
Zum Vierseithof gehören außerdem:
- große gemauerte Scheune (Böhmische Bauart) inkl.kleinen Gewölbekeller
- 2 Scheunen aus Holz inkl. kleinem Stall
- ausbaufähiger Saal mit ca. 120 m²
- "Hexenhaus" mit gemauerten Backofen
- geschlossener Innenhof
Der keine Ort gehört zu der bekannten Domstadt Waldsassen und dem Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz.
Durch die Nähe zur A93 ist eine gute Erreichbarkeit gewährleistet.
Das Anwesen liegt an einem sanften Hügel der von Raps und Mais Feldern umgeben ist. Das angrenzende Waldstück lädt zu erholsamen Spaziergängen ein.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Außencourtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss vom Käufer verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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