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Wohnen
Kauf
Haus

Premium-Villa mit Pool und Dachterrasse / San Pedro del Pinatar

Objektdaten
ImmoNr GPU14
Kaufpreis 409.950,00 €
Nutzungsart Wohnen
Objektart Haus
Objekttyp Villa
Eckdaten
Wohnfläche 98,00 m²
Grundstücksgröße 260,00 m²
Anzahl Schlafzimmer 3
Anzahl Badezimmer 2
Anzahl Stellplätze 1
Lage
PLZ 30740
Ort San Pedro del Pinatar
Land Spanien
Region Murcia
Objektbeschreibung

Premium Villa mit Pool und Dachterrasse.

Diese Villa bietet Ihnen 3 Schlafzimmer, 2 Bäder.

Lage

San Pedro del Pinatar zählt zu den kleineren Städten in der Region von Murcia mit einer Fläche von nur 21,7 km² . Der Ort grenzt an die Provinz Alicante und ist 49 km von Murcia entfernt. San Pedro Pinatar liegt zwischen dem Mar Menor und dem Mittelmeer. Die angrenzenden Gemeinden sind San Javier und Pilar de la Horadada.
Es handelt sich um eine kleine Halbinsel mit vierzehn Kilometern Küste.

Strand: 10 Minuten
Flughafen Murcia: 31 Minuten
Flughafen Alicante: 54 Minuten

Ausstattung

Klimatisierung
Dachterrasse
Doppelverglasung
Elektrische Rollläden
Einbauschränke
Einbauküche mit Elektrogeräten
In der Nähe des Stadtzentrums
Unterhaltungsmöglichkeiten in der Nähe
Privatparkplatz
Privater Pool
Telefonanschluss
TV Anschluss
Terrasse
Garten
lichtdurchflutete Räume
Sicherheitstür
Balkon

Sonstige Angaben

Um diese Immobilie zu besichtigen, bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zu einem reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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