ImmoNr | PYC27 |
Kaufpreis | 370.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 109,00 m² |
Grundstücksgröße | 164,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 2 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 30720 |
Ort | Santiago de la Ribera |
Land | Spanien |
Region | Murcia |
Dieser Komplex besteht aus 14 Villen, mit privatem Pool, Terrassen und einem geräumigen Solarium für jede Einheit.
Jede Immobilie verfügt über 3 Schlafzimmer und 2 oder 3 Einbaubäder und ist in einem zeitgenössischen Stil und einem offenen Konzept gestaltet, bestehend aus einer voll ausgestatteten Küche und einem Wohn-Esszimmer.
Preise ab 370.000 Euro.
Fertigstellungstermin der Häuser ist Mai 2024.
Der Komplex befindet sich in Santiago de la Ribera, Murcia, umgeben von allen Annehmlichkeiten, Sportanlagen, in der Nähe mehrerer Golfplätze und 5 Minuten von den Stränden von Mar Menor und 10 Minuten vom Mittelmeer entfernt.
Die Immobilie wird den höchsten Anforderungen entsprechen und ausgestattet sein mit:
Privater Pool.
Küche voll möbliert und ausgestattet mit Cerankochfeld, Dunstabzugshaube, Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank in Kristallfinish und integriertem Geschirrspüler.
LED-Beleuchtung: in der Immobilie (Küche, Flure und Bäder) sowie im Außenbereich.
Einbaukleiderschränke mit Schubladen.
Voll ausgestattete Badezimmer mit hängendem Waschtisch, WC, Spiegel, Dusche und Duschwänden.
Elektrische Wandhandtuchheizungen.
Vorinstallation für Kanalklimatisierung.
Motorisierte Jalousien in den Schlafzimmern.
Motorisiertes Tor.
Solarium.
Um unsere Immobilie zu besichtigen, bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zu einem reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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