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Luxusapartments mit großer Terrasse / San Miguel de Salinas

Objektbeschreibung

Wohnanlage mit 165 Häusern mit 2 in 3 Schlafzimmern, verteilt auf 7 Etagen. Sie verfügt über Parkplätze und Lagerräume. Völlig geschlossene Residenz mit Gemeinschaftspools für Erwachsene und Kinder, Grünflächen, Spielplatz für Kinder und Bereich für Erwachsene mit Bio-Gesundheitskreislauf. Es liegt an der Costa Blanca in San Miguel de Salinas, in der Nähe des Strandes und der Einkaufszentren.


Preis 2-Zimmer-Wohnung ab 149.900 Euro.

Preis 3-Zimmer-Wohnung ab 182.900 Euro.

Lage

San Miguel de Salinas ist eine der beliebtesten Touristengegenden in Spanien. Der Flughafen von Alicante liegt in der Nähe dieser Stadt und ist nur 50 Minuten entfernt.  Sie können viele Salzseen an dieser Stelle zu finden. Die Stadt ist verbunden mit verschiedenen anderen Städten einschließlich Bigastro, Torrevieja und Orihuela über lokale Straßen. Die landschaftliche und natürliche Schönheit von San Miguel de Salinas wird Sie begeistern.

Strand: 15 Minuten
Flughafen Alicante: 41 Minuten
Flughafen Murcia: 45 Minuten
Golfplatz: 12 Minuten

Ausstattung

• Voll ausgestattete Küche mit Filtergruppe und Induktionskochfeld.
• Fliesennböden.
• Jalousien.
• Weiße Einbauschränke mit Mezzanine in den Schlafzimmern.
• Vorinstallation einer Split-Klimaanlage in Wohn- und Schlafzimmer.
• Aerothermie. 70 % Energieeinsparung.

Sonstige Angaben

Für eine Besichtigung dieses Objekts bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zum reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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