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Wohnen
Kauf
Haus

Exklusive Villa / Torre de la Horadada

Objektdaten
ImmoNr ATTC12
Kaufpreis 580.000,00 €
Nutzungsart Wohnen
Objektart Haus
Objekttyp Villa
Eckdaten
Wohnfläche 154,00 m²
Grundstücksgröße 201,00 m²
Anzahl Schlafzimmer 3
Anzahl Badezimmer 3
Anzahl Stellplätze 1
Lage
PLZ 03191
Ort Torre de la Horadada
Land Spanien
Region Valencia
Objektbeschreibung

Heute bringen wir die exklusiven LUXUSVILLEN auf den Markt, ein neues Niveau des Wohnluxus in Torre de la Horadada, Alicante.

Diese Luxusvillen verfügen über einen privaten Pool, ein Solarium und Parkplätze an der Unterkunft. Vorinstallation des Außengrills auf dem Solarium aller Villen.

Preis ab € 580.000.

Lage

Strand: 2 Minuten zu Fuß
Flughafen Murcia: 45 Minuten
Flughafen Alicante: 52 Minuten

Ausstattung

Klimatisierung
Dachterrasse
Doppelverglasung
Elektrische Rollläden
Einbauschränke
Mit Elektrogeräten
In der Nähe von Unterhaltungsmöglichkeiten
Privater Pool
Telefon
Fernsehen
Terrasse
Garten
Viel Licht
Sicherheitstür
Balkon

Sonstige Angaben

Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Für die Zeit der Besichtigung unserer Objekte, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu einem Preis von 25,00 EUR die Nacht pro Person sich in unserem Hotel Costa Blanca Resort einzubuchen.

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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