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Wunderschöne Maisonette mit Gemeinschaftspool / La Mata

Objektbeschreibung

Es handelt sich um eine Maisonette in einer privaten Urbanisation mit Gemeinschaftspool.

Es befindet sich in einer der besten Gegenden von La Mata.

Es verfügt über 3 Schlafzimmer und 2 Badezimmer, eine separate Küche, 2 große Terrassen im Erdgeschoss, eine mit Blick auf die Gemeinschaftsräume und den Pool und die andere mit Blick auf den privaten Eingang des Hauses.

2-seitig, Nordost- und Südwestausrichtung

Private Garage mit Platz für 2 Autos mit direktem Zugang zum Haus durch den Keller.

Solarium

Gemeinschaft: 500 € pro Jahr

IBI: 282 €

Lage

La Mata ist ein beliebter Ferienort mit einer guten Infrastruktur. Für Menschen, die gerne in der Nähe des Meeres entspannen, empfehlen wir den 2,5 km langen Strand, der in einen Naturpark voller Dünen und Wanderwege übergeht. Nur 2 km entfernt ist der Molino del Agua Park mit Wasserkaskaden und einem Kiefernwald.

Strand: 600 Meter
Flughafen Alicante: 35 km
Golfplatz: 18 km

Ausstattung

Klimakontrolle
Durchdachte Terrasse
Garage
Gemeinschaftspool
Einbauschränke
In der Nähe des Zentrums
In der Nähe von Unterhaltungsmöglichkeiten
Telefon
Fernsehen
Terrasse
viel Licht
Sicherheitstür
Veranda
In der Nähe des Meeres

Sonstige Angaben

Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Für die Zeit der Besichtigung unserer Objekte, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu einem Preis von 25,00 EUR die Nacht pro Person sich in unserem Hotel Costa Blanca Resort einzubuchen.

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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Tobias Mieth-Gurke

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