ImmoNr | ROD8 |
Kaufpreis | 496.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 221,00 m² |
Grundstücksgröße | 305,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 3 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 23920 |
Ort | Santa Rosalia |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Luxusvilla mit 3 Schlafzimmern, 3 Bädern, 1 WC, Solarium von 45 m2, Keller zur Nutzung als Mehrzweckraum von 72 m2.
Abhängig von der fortgeschrittenen Bauphase können Sie noch einige Materialentscheidungen treffen. Wir arbeiten für und gemeinsam mit unseren Kunden an einem gemeinsamen Ziel: Ihre Träume wahr werden zu lassen.
Fertigstellung im ersten Halbjahr 2025.
Alles, was Sie brauchen, immer zur Hand, speziell für Sie entwickelt, damit Sie Ihre Freuden, Hobbys und Prioritäten genießen können.
Preis ab 499.000 Euro.
Strand: 12 Minuten
Flughafen Murcia: 30 Minuten
Flughafen Alicante: 1 Stunde 15 Minuten
Dachterrasse
Doppelglas
Einbauschränke
Keller
Mit Elektrogeräten in der Einbauküche
In der Nähe des Zentrums
In der Nähe von Unterhaltungsmöglichkeiten
Vorinstallation einer Klimaanlage
Privater Parkplatz
Privater Pool
Telefon
Fernsehen
Terrasse
Garten
helle Räume
Sicherheitstür
Veranda
Fußbodenheizung
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.
Für die Zeit der Besichtigung unserer Objekte, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu einem Preis von 25,00 EUR die Nacht pro Person sich in unserem Hotel Costa Blanca Resort einzubuchen.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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