ImmoNr | IF-VK-DEU-0342 |
Kaufpreis | 215.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Penthouse |
Wohnfläche | 104,50 m² |
Anzahl Zimmer | 4 |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 25479 |
Ort | Ellerau |
Land | Deutschland |
Die schöne 4-Zimmer-Wohnung liegt im letzten und somit im 2. Obergeschoss und sucht nun seit Jahrzehnten im Familienbesitz einen neuen Eigentümer. Die Fenster sind zweifachverglast, die Beheizung erfolgt über eine Gaszentralheizung. Das Haus ist vollunterkellert, und mit einer Tiefgarage ausgestattet.
Der freundliche Wohn- und Essbereich ist mit großen Fenstern ausgestattet - von hier aus besteht direkter Zutritt auf den ersten von zwei Balkonen mit Blick über die Dächer von Ellerau. Zur Wohnung gehören ebenfalls drei Schlafzimmer, eine Küche mit angrenzender Abstellkammer, sowie ein Vollbad und ein Gäste-WC. Sie ist gut geschnitten und bietet einer jungen Familie viel Platz. Mit einigen Handgriffen kann die Wohnung wieder in neuem, modernen Glanz erstrahlen.
In den Kellerräumlichkeiten befindet sich die Tiefgarage, ein ca. 31 m² großes Kellerabteil sowie ein Fahrradkeller in gemeinschaftlicher Nutzung.
Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße in attraktiver Lage in Ellerau – zentrumsnah und doch sind Sie schnell im Grünen. In Ellerau finden Sie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Arztpraxen, Kindergarten und Schulen. Die Hamburger Innenstadt mit all ihren Vorzügen erreichen Sie in ca. 30 Minuten mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Ellerau ist an den HVV angeschlossen).
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Außencourtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss vom Käufer verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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