ImmoNr | IF-VK-DEU-0348 |
Kaufpreis | 125.000,00 € |
Nutzungsart | Anlage |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Erdgeschoss |
Wohnfläche | 60,33 m² |
Anzahl Zimmer | 3 |
Anzahl Schlafzimmer | 2 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
PLZ | 23558 |
Ort | Lübeck |
Land | Deutschland |
Diese 3-Zimmer-Wohnung in Lübeck Buntekuh befindet sich im Erdgeschoss eines 16-Parteien-Hauses und hat eine Wohnfläche von ca. 61 m². Die Immobilie wurde im Jahr 1966 errichtet und ist eingebettet in einer gepflegten Wohnanlage mit viel Grünfläche.
Die Wohnung verfügt über ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche und ein lichtdurchflutetes Badezimmer mit Dusche – alle Räume gehen vom Flur ab. Es gibt außerdem einen Abstellraum und ein Abteil im Keller, um nützlichen Stauraum zu schaffen. Außerdem bietet die gemütliche Wohnung einen sonnigen Balkon und helle Räume.
Die Wohnung ist dem Baujahr entsprechend ausgestattet. Der Pflegezustand der Wohnung ist gut und bedarf derzeit keiner Renovierung. Durch eine spätere Modernisierung wäre auf jeden Fall eine Wertsteigerung garantiert.
Die Wohnung ist derzeit fest vermietet mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Die Mieterin hat die Wohnung vor 57 Jahren als Erstbezug gemietet und möchte mit 83 Jahren natürlich in der Wohnung bleiben.
Wohnung übernehmen und einfach Vermögen wachsen lassen – das ist hier das Motto.
Energieausweis | Verbrauchsausweis |
Energieausweis gültig bis | 04.12.2028 |
Endenergieverbrauch | 87,20 kWh/(m²*a) |
Baujahr lt. Energieausweis | 1965 |
wesentlicher Energieträger | Fernwärme |
Die Wohnung liegt in zentraler Lage im beliebten Stadtteil Lübeck Buntekuh, im westlichen Stadtgebiet, mit einer hervorragenden Infrastruktur.
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Restaurants, Cafés sowie Ärtze, Apotheken, Banken, zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Spielplätze, alle Schulformen und Kindergärten sind fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar.
Die Lübecker Innenstadt ist fußläufig in ca. 10-15 Minuten zu erreichen.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Außencourtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss vom Käufer verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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