ImmoNr | IF-VK-CW-006 |
Kaufpreis | 2.950.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Landhaus |
Wohnfläche | 372,00 m² |
Grundstücksgröße | 14.800,00 m² |
Anzahl Zimmer | 6 |
Anzahl Schlafzimmer | 4 |
Anzahl Badezimmer | 3 |
PLZ | 07230 |
Ort | Montuïri |
Land | Spanien |
Region | Mallorca |
Diese Neubau-Immobilie soll 2023 fertig gestellt werden und bietet Ihnen noch sehr viel Gestaltungsmöglichkeiten. Das Haus ist voll unterkellert und kann mit wenigen Veränderungen für 6 Garagen-Plätzen (so etwas gibt es noch NIE) und einer Einliegerwohnung ausgestattet werden.
In den unteren Räumen ist auch Sauna oder Fitnessraum mit Weitblick möglich. Für all diese Veränderungen sollten sich Kaufinteressent und Bauträger gemeinsam mit dem Architekten abstimmen – alles ist möglich.
Das Grundstück hat 14.800 m² und ist in eine typische mallorquinische Mauer eingefriedet. Die Zufahrt ist über einen Sand-Schotterweg unweit der Hauptstraße zu erreichen.
Die Vorbereitungen für eine Palmen-Allee zum Grundstück und eine Gartenanlage der Extraklasse sind bereits in Arbeit.
Die Immobilie ist so ausgerichtet, das der Pool (6m mal 12m) tatsächlich von morgens bis abends in der Sonne liegt. Die Terrasse jedoch bietet auch einige schattige Bereiche.
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Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Tobias Mieth-Gurke
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